Um alle Züchter und Preisrichter auf den selben Stand zu bringen, gibt der SV diese Hinweise zur Beurteilung von Altorientalen heraus. Sie sollen eine Hilfe bei der Bewertung und Selektion unserer Rasse sein.
Figürlich kleine, puppige und inn der Hinterpartie kurze Tiere sollte man herausstellen.
Die Tiere sind mittelgroße Mövchen. Tiere, die in der Größe einem modernen Orientalischen Mövchen nahekommen und/oder bei denen sich der Ring kaum noch drehen lässt sind zu groß und müssen entsprechend herabgestuft werden.
Die angehoben getragene Brust und der abfallende Rücken (ca. 45°) bedingen eine Aufrichtung die für jedes Tier anzustreben ist. Tiere mit dauerhaft waagerechter Körperhaltung sind entsprechend herabzustufen. Bei seltenen Farbschlägen sollte man hier Milde walten lassen.
Eine hochsitzende (die Scheitellinie mindestens erreichende) Kappe mit geschlossenem Kamm adelt jedes Altorientalische Mövchen (Bild A). Ansatz zur Muschelhaube (Rosettenbildung) ist ein grober Fehler. Dauerhaft sehr tiefsitzende Kappen sind fehlerhaft (Bild C). Wenn die Kappe die Scheitellinie nicht ganz erreicht (Bild B) oder die Kappe schaufelartig verbreitert ist (Bild D) kann dies einen Punktabzug bedingen (Wunsch).
Eine Kehlwamme (lt. Standard "gut entwickelt") muss auch jedem jungen AOM zu Eigen sein. Alttiere zeigen oft eine deutlichere Wamme. Eine ausgeschnittene Kehle ist ein grober Fehler.
Der Kopf zeigt sich nahezu ohne Stirn-Schnabel-Winkel. Tiere mit einem sehr kleinen oder gar keinen Stirn-Schnabel-Winkel zeigen eine bessere Aufzuchtleistung. Da die Aufzucht Hauptrassemerkmal ist, wollen wir so die Vitalität unserer Rasse fördern. Ein Senkschnabel und Niedergesichtigkeit sind allerdings weiterhin grobe Fehler und abzulehnen. Wir brauchen mindestens eine gerade Schnabel-Stirn-Linie, um uns von kurzschnäbligen Orientalen zu differenzieren und Kreuzungstiere zu „entlarven“.
1 Stirn-Schnabel-Winkel: nahezu ohne Stirn Schnabelwinkel, ein kleiner Winkel oder eine gerade Schnabel-Stirn-Linie sind standardgerecht, ein Senkschnabel und Niedergesichtigkeit sind grobe Fehler und abzulehnen
2 Schnabellänge: mittellang, ein zu langer Schnabel wirkt grob, ein zu kurzer Schnabel widerspricht dem Bild eines mittelschnäbligen Mövchens, der Schnabelfirst ist nicht stark gewölbt
3 Schnabelschnitt: Schnabelschnitt durch das untere Drittel des Auges
4 Gesichtslänge: Ausreichende Gesichtslänge lässt den AOM-Kopf nicht zu rund werden
5 Stirnfülle: eine mäßig gewölbte Stirn adelt einen AOM Kopf, zu viel Stirnfülle und -breite sind genauso
fehlerhaft, wie ein zu flacher und zu spitzer Kopf
6 Oberkopffülle: zu wenig Oberkopffülle kann zur Kopfplatte führen
7 Kappensitz: die Kappenspitze muss die Scheitellinie mind. erreichen
8 Kamm: der Kamm soll gut geschlossen und ohne Kimmenbildung sein
eine tief sitzende Kappe und wenig Oberkopffülle
verursachen eine unschöne, fehlerhafte Kopfplatte
A Stirnbreite: ausreichend Stirnbreite lässt den Kopf nicht spitz wirken
B seitliche Füllung: seitlich gut gefüllte Köpfe zeigen keinen Kniff
C Kopfwinkel: ein Altorientalisches Mövchen sollte nicht zu spitz sein
Um Niedergesichtigkeit (mit starkem Senkschnabel) zu vermeiden, darf der Schnabl darf nicht zu tief angesetzt sein und zwischen Schnabel und Auge muß ausreichend Gesichtslänge vorhanden sein.
Das Ausmaß der Abdeckung des Augenrandes (wenig abgedeckt) ist derzeit nicht von Relevanz.
Dauerhaft unter dem Schwanz hängende Flügel sind ein grober Fehler
Bestrümpfung, möglichst alle Zehen befiedert, bei Satinetten Zehenbefiederung rein weiß, etwas Farbe in der Hose und den Schenkelfedern zeugen von wertvoller Farbreserve; bei Blondinetten möglichst wenige oder gar keine weißen Federn in der Bestrümpfung sind anzustreben, Behosung, Belatschung und/oder Geierfedern sin ein grober Fehler
Schwanz- und Schwingenfedern sollten verhältnismäßig kurz und breit sein. Die Schwingen sollten die Mitte des Schwanzspiegels mindestens erreichen, sonst muss man dem Tier mehr Kürze im Schwanz oder eine insgesamt kürzere Hinterpartie wünschen.
Satinetten sind Tauben mit Anatolierscheckung, dh. mit weißem Körper und Schwingen sowie farbigen Schild und Schwanz, Blondinetten sind einfarbige Tauben ohne weiße Abzeichen
Von außen 5-12 Handschwingen sind zugelassen. Tiere mit nur 5 oder 6 weißen Handschwingen zeigen ein sogenanntes Spießen (siehe Foto). Das ist standardgerecht und somit weder ein Mangel noch ein Wunsch bei der Bewertung.
Die Farbe der Klappenfedern ist im Standard nicht erwähnt. Sie ist somit kein Bewertungskriterium. In der Zucht sollten Tiere mit weißen Klappen nicht dauerhaft miteinander verpaart werden, um ein vorn gut gerundetes Schild zu erhalten.
Weiß im Keil auch, unter den langen Keilfedern ist zulässig. Ein komplett weißer Keil ist ein Zeichnungsmangel.
Eine deutliche Pfeilspitzzeichnung wird bei den Geschuppten gefordert, eine säumungsähnliche Zeichnung (siehe Bild unten rechts) ist mindestens ein Wunsch. Dabei ist es von untergeordneter Bedeutung, ob das Flügelschild im Grund etwas heller oder farbiger ist. Etwas Rost in den Binden oder dem Schild sind mit Gefühl zu bewerten. Bei gelb- und rotgeschuppten Tieren ist eine Pfeilspitzzeichnung nahezu nicht möglich und somit auch nicht zu fordern.
Möglichst gleichmäßige Bindenführung, Bindensaum bei blau- und braungrundigen Tieren, kein Bindensaum bei roten und gelben Tieren, Bindentrennung adelt, ist aber kein Muss.3
möglichst gleichmäßig und scharf begrenzt, unterbrochene Säumungen sind fehlerhaft,
sehr breite oder verwaschene Säumungen sind je nach Farbschlag und Ausprägung mit Gefühl abzustufen, der Schwanzsaum kann schmaler oder breiter sein, maßgebend ist der Schildsaum
A perfekte Schwanzzeichnung
B leicht unterzeichnet ( V97 möglich)
C unterzeichnet, aber weiß auf jeder Feder (hv96 möglich)
D Spiegel gut abgegrenzt, Schwanzfeder weiß angelaufen (V97 möglich)
E durchbrochener/ auslaufender Schwanzspiegel (Fehler aber kein grober Fehler)
F fehlender Spiegel (grober Fehler)
Einfarbige Taube. Zeichnung entsprechend der Satinetten, allerdings ohne Anatolierscheckung. Das Farbspiel entspricht dem der Altorientalischen Satinetten. Bisher sind AOM-Blondinetten mit gesäumten Schwanz in Schwarz-, Rot- und Gelbgesäumt anerkannt. Sie sollten einen Saum auf den Schildfedern zeigen.
Bei Gelb- und Rotgesäumten können nie die gleichen Anforderungen wie an Schwarzgesäumte gestellt werden. Sie sind immer etwas verwaschener. Die Schwanzsäumung kann schmaler oder breiter sein. Die Farbausbreitung von Bauch, Brust und Hals darf variieren. Die zulässige Spannbreite reicht von einfarbig durchgefärbt bis zu stark aufgehellt mit einem dunkleren Kopf. (Siehe Fotos) Maßgebend ist der Schildsaum.
Die Augenfarbe sollte den Farbenschlägen entsprechen. Da viele Tiere im Hintergrund braun sind, kann ein, durch diese Farbe erzeugtes helleres Auge auftreten, was bisher nicht zu strafen ist.
Blondinetten mit Spiegelschwanz sind bisher in blau mit weißen Binden und blaugeschuppt anerkannt worden. Die Anforderungen an den Schwanzspiegel entsprechen denen der Satinetten. Zusätzlich zeigen sie eine Spiegel-(Finken-)zeichnung der Handschwingen, die in ihrer Ausprägung variieren darf. Ein vollständiges Fehlen der Finkenzeichnung ist ein grober Fehler.
Die Fußbefiederung bei den Blondinetten sollte möglichst durchgefärbt sein. Bei Gesäumten sind auch helle Federn mit farbigen Saum möglich. Rein weiße Federn sind vorerst in geringem Maße zu tolerieren, sollten aber nach und nach verdrängt werden.
Weiß im Rücken ist kein Fehler. Weiß im Bauch schon. Wenn die Bauchfarbe absetzt ist das kein Problem und wird vorerst nicht geahndet.
(Tiere mit derartigen Fehlern gehören nicht unbedingt in den Kochtopf. Sie können bei sonstigen Vorzügen wertvolle Zuchttiere sein!!!)
„Farb- und Zeichnungsfehler“
bedingen g91/92
N: putzbare farbige Federn in den weißen Farbfeldern bei Satinetten; M: putzbare weiße Federn in den farbigen Farbfeldern bei Blondinetten; O: viel Weiß im Fußwerk von Blondinetten; P: farbige Federn in den Strümpfen (in den Hosen erlaubt) von Satinetten
Lt. Standard „Grobe Farb- und Zeichnungsmängel“
bedingen b90
A: weiße Ortfeder; B: weiße Schwanzfeder; C/E: nicht putzbare Farbfelder; D: Schnabelstip/angelaufener Oberschnabel F/G/H: sehr viel Rost in Binden oder Schuppung; J/K: eine oder mehrere Wechselschwingen; L: dunkle Augen bei Blondinetten
Lt. Standard „Ausschlußfehler“
bedingen u0
I: helle Farbfelder in der dunklen Iris von Satinetten, auch „gebrochenes Auge“ genannt, meist bei farbigen Flecken im Augenumfeld auftretend
Fazit
Aufgerichtete, im Körper kurze Tiere mit einer hoch angesetzten Spitzkappe, ohne senkenden Schnabel und übervollen oder zu zarten, spitzen Kopf verkörpern das Zuchtziel. Das Farb- und Zeichnungsspiel ist zweitrangig und sollte nur bei Gleichwertigkeit den Ausschlag geben.